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Kirsten Moser

Privatpraxis für Psychotherapie München

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„There is no sun without shadow, and it’s essential to know the shadow.“ (Albert Camus).

 

Jeder Mensch ist einzigartig und sein Denken, Handeln und Fühlen ein individuelles Produkt seiner Lebensgeschichte und seiner Veranlagung. Manchmal stecken wir fest im Leben und unsere Lösungsversuche sind nicht hilfreich. Manchmal brauchen wir jemanden, der gemeinsam mit uns stehenbleibt, nach Ursachen sucht, verstehen hilft und neue Wege entdeckt. Das tue ich gern.

Ausgebildet bin ich als kognitive, integrative Verhaltenstherapeutin. Grundlage meiner therapeutischen Arbeit sind wissenschaftlich fundierte Methoden u.a. aus den Bereichen:

  • Klassische Verhaltenstherapie, z.B. Expositionen

  • Schematherapie

  • Akzeptanz- und Commitmenttherapie (ACT)

  • Emotionsfokussierte Therapie (EFT)

  • Dialektisch-behaviorale Therapie (DBT)

  • Strategisch-behaviorale Therapie (SBT)

  • CBASP

 

Ausbildung:

  • 2023-25 Ambulante therapeutische Tätigkeit an der KIRINUS Ambulanz

  • 2021 – 25 Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin (E-VT) und Gruppentherapeutin an der KIRINUS CIP Akademie

  • 2021-23 Klinische Psychologin in der Psychosomatik am Kbo-Isar-Amper-Klinikum

  • 2019-21 Master in Klinischer Psychologie und Kognitiver Neurowissenschaft (LMU München)

  • 2016-19 Bachelor in Psychologie (LMU München)

Über mich

Behandlungsangebot
Behandlungsangebot

Behandlungsangebot

Meine Behandlungsschwerpunkte sind: 

  • Allgemeine psychische Probleme, Lebensberatung

  • Angststörungen, Phobien, soziale Unsicherheit

  • Zwangsstörungen

  • Essstörungen

  • Persönlichkeitsstörungen

  • Psychosomatische Beschwerden, Hypochondrie

  • Burnout, Probleme im Arbeitskontext, Coaching

  • Diagnostik von ADHS und Umgang damit

  • Bewältigung belastender Kindheitserfahrungen und deren Auswirkungen auf die Gegenwart (Trauma, Anpassungsstörungen)

  • Umgang mit Krankheit, Trennung oder Todesfällen

  • Probleme in Beziehungen zu anderen Menschen (z.B. Autonomie-Abhängigkeits-Konflikte, Bindungs- und Verlustängste)

  • Umgang mit Wut, Impulsivität, Aggressionen

Ablauf und Kosten

Private Krankenkasse / Beihilfe

Grundsätzlich übernehmen private Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen die Kosten für eine Psychotherapie. In welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen erstattet werden, hängt jedoch von Ihren individuellen Vertragsbedingungen ab. Bitte informieren Sie sich daher vorab bei Ihrer privaten Krankenkasse bzw. Beihilfestelle, um ggf. Fragen zur Kostenübernahme zu klären.

Selbstzahler

Sie können eine Therapie auch als SelbstzahlerIn in Anspruch nehmen. In diesem Falle müssen keine Antragsformalitäten berücksichtigt werden. Die Behandlung kann direkt beginnen und Ihre Krankenkasse erhält keine Information über die Aufnahme der Psychotherapie.
Die Kosten richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzliche Krankenkassen

Bei gesetzlich versicherten Personen ist eine Übernahme der Behandlungskosten nur in Ausnahmefällen über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren möglich. Nähere Informationen dazu erfragen Sie bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse. Ich unterstütze Sie gerne im Beantragungsprozess.

Terminvereinbarung

Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder per E-mail zur Vereinbarung eines ersten Termins. 

Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich behandelt.

Erstgespräch & Kennenlernen

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Klärung, ob eine Psychotherapie indiziert ist.

Probatorik

Die ersten zwei bis fünf Sitzungen (Probatorik) dienen der Diagnostik und dem weiteren Kennenlernen. Orientiert an Ihren Anliegen entwickeln wir gemeinsam Therapieziele und einen Behandlungsplan. Im Anschluss an die Probatorik wird dann ggf. ein Therapieantrag gestellt, wobei ich Sie selbstverständlich unterstütze.

Kosten

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sowie den neuen Abrechnungsempfehlungen, auf die sich die Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (Ausnahme Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie der Verband der privaten Krankenversicherung zum 1. Juli 2024 geeinigt haben. Die Kosten bewegen sich zwischen 134,06 Euro und 167,52 € pro 50-minütiger Therapiesitzung.  

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Folgende Abrechnungsarten sind möglich: 

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