top of page

Erstgespräch und Kennenlernen

Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder per E-mail für einen ersten Termin. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich behandelt. Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Klärung, ob eine Psychotherapie indiziert ist.

Probatorik

Die ersten zwei bis fünf Sitzungen (Probatorik) dienen der Diagnostik und dem weiteren Kennenlernen. Orientiert an Ihren Anliegen entwickeln wir gemeinsam Therapieziele und einen Behandlungsplan. Im Anschluss an die Probatorik wird dann ggf. ein Therapieantrag gestellt, wobei ich Sie selbstverständlich unterstütze.

Kosten

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sowie den neuen Abrechnungsempfehlungen, auf die sich die Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (Ausnahme Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie der Verband der privaten Krankenversicherung zum 1. Juli 2024 geeinigt haben. Die Kosten bewegen sich zwischen 134,07 Euro und 167,58 € pro 50-minütiger Therapiesitzung.  

​​

Folgende Abrechnungsarten sind möglich: 

Private Krankenkasse / Beihilfe

Grundsätzlich übernehmen private Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen die Kosten für eine Psychotherapie. In welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen erstattet werden, hängt jedoch von Ihren individuellen Vertragsbedingungen ab. Bitte informieren Sie sich daher vorab bei Ihrer privaten Krankenkasse bzw. Beihilfestelle, um ggf. Fragen zur Kostenübernahme zu klären.

Selbstzahler

Sie können eine Therapie auch als SelbstzahlerIn in Anspruch nehmen. In diesem Falle müssen keine Antragsformalitäten berücksichtigt werden. Die Behandlung kann direkt beginnen und Ihre Krankenkasse erhält keine Information über die Aufnahme der Psychotherapie. Die Kosten richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und betragen 153€ pro Therapiesitzung.

Gesetzliche Krankenkassen

Bei gesetzlich versicherten Personen ist eine Übernahme der Behandlungskosten nur in Ausnahmefällen über das sogenannte 

Kostenerstattungsverfahren möglich. Nähere Informationen dazu erfragen Sie bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse. Ich unterstütze Sie gerne im Beantragungsprozess.

bottom of page